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Sprachkurs

25.06.2026 - Artikel

Wenn Sie Ihre Deutschkenntnisse bei einem Aufenthalt in Deutschland verbessern möchten, finden Sie hier die Informationen zum Visum für einen Intensiv-Sprachkurs.

Allgemeine Informationen

Sämtliche Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie hier.

Visakategorie
Nationales VisumGebühr
Regulär75,- €
Ermäßigt37,50,- €

Die Visagebühren sind in bar und in MAD zum aktuellen Wechselkurs zu entrichten. Bei Antragstellung über den externen Dienstleister TLScontact fällt zusätzlich zu den Visagebühren dessen Servicegebühr an.

Die Dauer des gesamten Visumverfahrens variiert stark: Sie kann von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten in Anspruch nehmen. Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. Planen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. drei Monaten. Im Einzelfall kann es länger dauern.

Die Botschaft Rabat prüft und entscheidet Ihren Antrag. Hierbei werden die rechtlichen Voraussetzungen anhand der vorliegenden Antragsunterlagen stets im Einzelfall geprüft. Für diese Prüfung ist abhängig vom Aufenthaltszweck eine Bearbeitungsdauer von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten möglich. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, wenn Unterlagen intensiver geprüft oder weitere Recherchen zum Antragsteller oder dem tatsächlichen Aufenthaltszweck erforderlich sind.

Für Rückfragen gilt: Aus Datenschutzgründen sind detaillierte Auskünfte nur gegenüber dem Antragsteller, dessen gesetzlichem Vertreter oder schriftlich Bevollmächtigten möglich. Sonstige Anfragen Dritter können leider nicht beantwortet werden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Visastelle aus Kapazitätsgründen telefonisch nicht erreichbar ist. Sie können uns jedoch eine Nachricht schicken an visa@raba.diplo.de.

Ausnahme: Für Antragstellende, die am beschleunigten Fachkräfteverfahren teilnehmen, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel drei Wochen, nachdem Sie Ihren Antrag abgegeben haben. Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, wenn Unterlagen nachgefordert oder Rückfragen gestellt werden müssen.

Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen.

Je nachdem, wo Sie Ihren Antrag gestellt haben, erfolgt die Passabholung beim externen Dienstleister TLScontact oder in der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft.

Bitte beachten Sie die Übersicht der Feiertage, an denen die Botschaft geschlossen ist.

Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes, ob alle Angaben auf dem Visaetikett korrekt sind. Fehler sollten Sie uns sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können. Mit dem nationalen Visum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen. Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun. Nehmen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Visums Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe im Ablehnungsbescheid.

Ihr Guide zum Ankommen in Deutschland: Make it in Germany

Aus der Übersicht zu den Unterlagen können Sie entnehmen, ob Sie ein Sprachzertifikat vorlegen müssen. Derzeit anerkannte Prüfungsanbieter von Sprachzertifikaten sind:

  • Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.
  • Sprachzertifikate der telc GmbH
  • Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
  • „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER)
  • Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums

Das Zertifikat darf bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein. Wenn Sie die Prüfung in verschiedenen Modulen/Teilprüfungen abgelegt haben, müssen alle Module bei einem und demselben Prüfungsanbieter abgelegt worden sein. Nachweise über verschiedene Prüfteile bei unterschiedlichen Anbietern sind nicht ausreichend.

Der Botschaft sind Fälle bekannt, bei denen Sprachzertifikate missbräuchlich ausgestellt oder erlangt werden. Die Botschaft behält sich vor, Ihre Deutschkenntnisse zu überprüfen. Nicht ausreichende Deutschkenntnisse können ein Ablehnungsgrund für einen Visaantrag sein.

Informationen zu dieser Visumskategorie

  • Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf ein Visum zum Intensiv-Sprachkurs. Für die folgenden Sprachkurse benötigen Sie eine andere Visumkategorie
    • Wenn der Sprachkurs zur Vorbereitung eines Studiums dient, z.B. als Bedingung im Zulassungsbescheid, dann beantragen Sie bitte ein Visum zum Studium
    • Wenn der Sprachkurs einer Berufsausbildung vorgeschaltet ist, beantragen Sie bitte ein Visum zur dualen Berufsausbildung
    • Wenn der Sprachkurs im Rahmen einer Anpassungsmaßnahme zur Anerkennung Ihrer Berufsausbildung in Deutschland stattfinden soll, beantragen Sie bitte ein Visum zur Anerkennung beruflicher Qualifikation.
  • Ein Visum für einen Intensiv-Sprachkurs kann für bis zu 12 Monate erteilt werden. Unter einem Intensivkurs versteht man einen Kurs mit mindestens 18 Wochenstunden Deutschunterricht. Wochenend- oder Abendkurse fallen nicht darunter.

AntragErforderliche finanzielle Mittel
Studierende11.904,- € / monatliche Auszahlung: 992,- €
Studienbewerberinnen und -bewerber9.819,- € / monatliche Auszahlung: 1.091,- €
Berufsausbildung1.048,- € (Monat / brutto)
Blaue Karte
Akademiker und Akademikerinnen mit Berufserfahrung50.700,- € (Jahr)
Mangelberufe45.934,20 € (Jahr)
Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen innerhalb von 3 Jahren nach Hochschulabschluss45.934,20 € (Jahr)
IT-Spezialisten und IT-Spezialistinnen45.934,20 € (Jahr)
Antragstellende über 45 Jahre
Fachkräfte, die nicht die Voraussetzungen einer Blauen Karte EU erfüllen und bei Antragstellung das 45. Lebensjahr vollendet haben, müssen entweder ein Bruttogehalt von mindestens 55 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nachweisen. Alternativ ist eine eine angemessene Altersversorgung nachweisen (z.B. Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen etc.), sofern kein begründeter Ausnahmefall vorliegt.55.770,- € (Jahr)
Wissenschaftler und Forscher
Wenn Ihr Mindestlohn bei 40h Wochenarbeitszeit mindestens diesen Betrag erreicht, kann von einer Sicherung des Lebensunterhaltes ausgegangen werden. Weitere Nachweise sind in diesem Fall nicht erforderlich. 2.410,- € (Monat, brutto)
Sollte eine Vergütung in dieser Höhe nicht vorliegen, so muss die Sicherung des Lebensunterhalts durch entsprechende Nachweise belegt werden, z.B. Stipendium oder Sperrkonto.1.091,- € (Monat, netto)
IT-Spezialistin / IT-Spezialist ohne formell anerkannte Qualifikation
Das Bruttojahresgehalt muss über diesem Betrag liegen. Ausnahme: Ihr Arbeitgeber ist tarifgebunden und beschäftigt Sie zu den geltenden tariflichen Bedingungen.45.630,- € (Jahr)
AuPair
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn AuPair der Betrag rechts plus kostenlose Kranken- und Pflegeversicherung zur Verfügung stehen. Dieser Betrag setzt sich aus einem Taschengeld (280,- € pro Monat) und einem Zuschuss zum Deutschkurs (mindestens 70 € pro Monat) zusammen.350,- € (Monat)
Freiwilligendienst
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn den Freiwilligen der Betrag rechts plus kostenlose Kranken- und Pflegeversicherung zur Verfügung stehen. Dieser Betrag setzt sich aus 380 Euro für Wohnkosten, 173 Euro für Verpflegung und 302 Euro für Taschengeld zusammen. Eine Mischung aus Geld- und Sachleistungen (z.B. kostenlose Unterkunft) ist dabei möglich.855,- € (Monat)
Praktikum992.- € (Monat)
Sprachkurs1.091.- € (Monat)

Vorzulegende Unterlagen

Bitte legen Sie alle nötigen Unterlagen vor (s.u.). Soweit ein Original vorhanden ist, ist dieses zusätzlich zu der erforderlichen einfachen Kopie vorzulegen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen.

In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst.

Link zum Formular „VIDEX“

Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm). Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie hier.

Kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.

Das Dokument muss noch mindestens zwei freie Seiten haben (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Versicherungsschutz für die Dauer des Visums ist erst vorzulegen, wenn das Visum ausgestellt werden kann. Sie werden von der Visastelle telefonisch benachrichtigt.

Anmeldung zu einem Intensivsprachkurs von min. 3 bis max. 12 Monaten (mind. 18 Unterrichtsstunden pro Woche)

Die Gebühren für den Sprachkurs müssen bei Antragstellung bereits bezahlt sein. Bitte legen Sie einen entsprechenden Nachweis vor, z.B. eine Bestätigung der Sprachschule oder einen eindeutigen Überweisungsbeleg.

Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, in dem Sie insbesondere Ihre bisherige Ausbildung bzw. Berufstätigkeit darstellen.

Bitte stellen Sie in einem selbst verfassten Schreiben dar, warum Sie einen Sprachkurs in Deutschland besuchen wollen und welchen Mehrwert Sie sich davon für Ihre Zukunft versprechen.

Wenn Sie bereits Vorkenntnisse in Deutsch haben, weisen Sie diese bitte mit einem Zertifikat eines anerkannten Prüfungsanbieters nach. Eine Übersicht hierzu finden Sie weiter oben im Artikel im Abschnitt: „Hinweis zu Deutsch-Zertifikaten“.

Sie müssen nachweisen, dass während des Aufenthalts in Deutschland Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Als Nachweis legen Sie ein Sperrkonto mit einem Sperrguthaben pro Monat Ihres Aufenthalts vor. Eine Übersicht mit den aktuellen Beträgen finden Sie weiter oben im Artikel im Abschnitt „Gehaltsgrenzen und finanzielle Voraussetzungen im Visumverfahren“. Alternativ können Sie eine förmliche Verpflichtungserklärung mit nachgewiesener Bonität eines Sponsors in Deutschland vorlegen.

Weitere Informationen

Die Angaben auf dieser Webseite (insbesondere zu Visa- und Passangelegenheiten) basieren auf den der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

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