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Wiedereinreise nach Deutschland
Wenn Ihr deutscher Aufenthaltstitel in Marokko abhanden gekommen ist, Ihnen die Ausreise aus Marokko aufgrund eines abgelaufenen Aufenthaltstitels verweigert wird oder die marokkanische Grenzpolizei Ihren Nachweis nicht akzeptiert, können Sie ein Wiedereinreisevisum beantragen.
Wichtiger Hinweis
Vor Kontaktaufnahme mit der Botschaft werden Sie gebeten, sich an die örtlich für Sie zuständige Ausländerbehörde zu wenden und um Ausstellung einer Vorabzustimmung zu bitten. Diese kann das Verfahren erheblich beschleunigen. Beachten Sie jedoch, dass dafür kein Rechtsanspruch besteht. Die Ausländerbehörden sind nicht verpflichtet, eine solche Vorabzustimmung auszustellen. Dies liegt im Ermessen der Ausländerbehörden. Die Beantragung eines Visums zur Wiedereinreise ist nicht möglich, wenn Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland bereits erloschen ist. Dies ist in der Regel nach einem über sechsmonatigen Aufenthalt außerhalb Deutschlands der Fall, sofern die zuständige Ausländerbehörde vorab nicht ihre Zustimmung gegeben hat.
Allgemeine Informationen
Sämtliche Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie hier.
| Visakategorie | |
| Nationales Visum | Gebühr |
| Regulär | 75,- € |
| Ermäßigt | 37,50,- € |
Die Visagebühren sind in bar und in MAD zum aktuellen Wechselkurs zu entrichten. Bei Antragstellung über den externen Dienstleister TLScontact fällt zusätzlich zu den Visagebühren dessen Servicegebühr an.
Die Dauer des gesamten Visumverfahrens variiert stark: Sie kann von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten in Anspruch nehmen. Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. Planen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. drei Monaten. Im Einzelfall kann es länger dauern.
Die Botschaft Rabat prüft und entscheidet Ihren Antrag. Hierbei werden die rechtlichen Voraussetzungen anhand der vorliegenden Antragsunterlagen stets im Einzelfall geprüft. Für diese Prüfung ist abhängig vom Aufenthaltszweck eine Bearbeitungsdauer von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten möglich. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, wenn Unterlagen intensiver geprüft oder weitere Recherchen zum Antragsteller oder dem tatsächlichen Aufenthaltszweck erforderlich sind.
Für Rückfragen gilt: Aus Datenschutzgründen sind detaillierte Auskünfte nur gegenüber dem Antragsteller, dessen gesetzlichem Vertreter oder schriftlich Bevollmächtigten möglich. Sonstige Anfragen Dritter können leider nicht beantwortet werden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Visastelle aus Kapazitätsgründen telefonisch nicht erreichbar ist. Sie können uns jedoch eine Nachricht schicken an visa@raba.diplo.de.
Ausnahme: Für Antragstellende, die am beschleunigten Fachkräfteverfahren teilnehmen, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel drei Wochen, nachdem Sie Ihren Antrag abgegeben haben. Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, wenn Unterlagen nachgefordert oder Rückfragen gestellt werden müssen.
Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen.
Je nachdem, wo Sie Ihren Antrag gestellt haben, erfolgt die Passabholung beim externen Dienstleister TLScontact oder in der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft.
Bitte beachten Sie die Übersicht der Feiertage, an denen die Botschaft geschlossen ist.
Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes, ob alle Angaben auf dem Visaetikett korrekt sind. Fehler sollten Sie uns sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können. Mit dem nationalen Visum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen. Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun. Nehmen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Visums Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe im Ablehnungsbescheid.
Ihr Guide zum Ankommen in Deutschland: Make it in Germany
Aus der Übersicht zu den Unterlagen können Sie entnehmen, ob Sie ein Sprachzertifikat vorlegen müssen. Derzeit anerkannte Prüfungsanbieter von Sprachzertifikaten sind:
- Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.
- Sprachzertifikate der telc GmbH
- Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
- „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER)
- Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums
Das Zertifikat darf bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein. Wenn Sie die Prüfung in verschiedenen Modulen/Teilprüfungen abgelegt haben, müssen alle Module bei einem und demselben Prüfungsanbieter abgelegt worden sein. Nachweise über verschiedene Prüfteile bei unterschiedlichen Anbietern sind nicht ausreichend.
Der Botschaft sind Fälle bekannt, bei denen Sprachzertifikate missbräuchlich ausgestellt oder erlangt werden. Die Botschaft behält sich vor, Ihre Deutschkenntnisse zu überprüfen. Nicht ausreichende Deutschkenntnisse können ein Ablehnungsgrund für einen Visaantrag sein.
Informationen zu dieser Visumskategorie
- Es wird empfohlen, vor einer Reise nach Marokko sicherzustellen, dass ein im Zeitpunkt der Rückreise gültiger deutscher Aufenthaltstitel vorliegt und alle Angaben in dem Aufenthaltstitel dem aktuellen Stand entsprechen. Nach Kenntnis der Botschaft prüft die marokkanische Grenzpolizei deutsche Aufenthaltstitel bei der Ausreise aus Marokko sehr sorgfältig.
- Falls Ihnen die Ausreise aus Marokko verweigert wird, beachten Sie bitte, dass die Botschaft keinen Einfluss auf die Entscheidung der marokkanischen Behörden hat und auch keine konsularische Bescheinigung für die Ausreise aus Marokko ausstellen kann.
- In folgenden Fällen benötigen Sie kein Visum zur Wiedereinreise:
- Falls Sie Ihren Reisepass erneuert haben und die Passnummer Ihres neuen Passes nicht mehr mit der Passnummer in Ihrem noch gültigem Aufenthaltstitel übereinstimmt
- Falls Sie im Besitz einer Fiktionsbescheinigung sind und auf der Rückseite eine der beiden letztgenannten Alternativen angekreuzt ist. Die marokkanischen Behörden wurden hierüber informiert.
- Sollten Sie darüber hinaus Fragen dazu haben, ob Ihr Aufenthaltstitel oder sonstiger Nachweis für eine Rückreise nach Deutschland ausreicht, können Sie vor Ihrer Reise eine Mail an visa@raba.diplo.de mit dem Betreff „WIEDEREINREISE-FRAGE“ schreiben.
- Wenn Sie Ihren deutschen Aufenthaltstitel in Marokko verloren haben, dieser Ihnen gestohlen wurde, Ihnen die Ausreise aus Marokko aufgrund eines abgelaufenen Aufenthaltstitels verweigert wird oder die marokkanische Grenzpolizei Ihren Nachweis nicht akzeptiert, können Sie ein Wiedereinreisevisum beantragen. Bitte senden Sie dafür die unten im Abschnitt „Antrag vorbereiten- Wiedereinreise“ genannten Unterlagen per Scan in einer Mail an visa@raba.diplo.de. Verwenden Sie dabei bitte den Mail-Betreff „WIEDEREINREISE“.
- Die Visastelle wird sich dann zeitnah mit Ihnen bezüglich eines Termins in Verbindung setzen. Bitte beachten Sie, dass nur begrenzte Kapazitäten für die Beantragung von Wiedereinreisevisa bestehen und es daher zu Wartezeiten kommen kann. Stellen Sie in jedem Fall sicher, dass Sie nur mit einem im Zeitpunkt der voraussichtlichen Ausreise gültigen Aufenthaltstitel nach Marokko einreisen.
- Beachten Sie bitte, dass eine Vorsprache ohne Termin nicht möglich ist.
Vorzulegende Unterlagen
Bitte legen Sie alle nötigen Unterlagen vor (s.u.). Soweit ein Original vorhanden ist, ist dieses zusätzlich zu der erforderlichen einfachen Kopie vorzulegen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen.
In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst.
Link zum Formular „VIDEX“
Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm). Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie hier.
Kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.
Das Dokument muss noch mindestens zwei freie Seiten haben (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
nachdem erfolgreich über Ihren Visumantrag entschieden wurde, bitten wir um die Übersendung einer Incoming-Krankenversicherung, die ab dem gewünschten Einreisedatum eine Gültigkeit von drei Monaten aufweist.
Polizeiliches Verlustprotokoll mit Übersetzung ins deutsche, sofern Ihr Pass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde
eine Kopie Ihrer Meldebescheinigung aus Deutschland
Belege zu Ihrem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland, wie z.B. alter Reisepass mit dem bisherigen Aufenthaltstitel für Deutschland (eine Kopie ist ebenfalls ausreichend), Ihre Meldebescheinigung, Ihre Krankversicherungskarte, Gehaltsbescheinigungen
Eine Kopie der Seite aus Ihrem Reisepass mit dem Stempel der letzten Einreise nach Marokko. Falls Sie einen neuen Reisepass haben, möglichst eine Kopie der Seite mit dem Stempel der letzten Einreise im alten Reisepass.
Bei Verweigerung der Ausreise eine ausführliche schriftliche Darlegung des Sachverhaltes mit Nennung des Grundes Ihres Aufenthaltes in Marokko und Erklärung, wieso Sie nicht früher ausreisen konnten
Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde
Falls zutreffend, Dokumente die auf die Dringlichkeit Ihrer umgehenden Ausreise hinweisen
Weitere Informationen
Die Angaben auf dieser Webseite (insbesondere zu Visa- und Passangelegenheiten) basieren auf den der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.