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Visum für die Aufnahme eines Praktikums

Praktikum Visa

Praktikum Visa © GKSP/Canva.com

05.03.2025 - Artikel

Zum Absolvieren eines Praktikums kann ein Visum nach § 16e AufenthG oder nach § 16a AufenthG iVm. § 15 BeschV beantragt werden.

ALLGEMEINE INFORMATION

Eine Antragstellung ist ab 3 Monate bis 4 Wochen vor der geplanten Reise möglich. Bei Einreise zum Praktikum bis maximal 3 Monate benötigen Sie ein Schengen-Visum. Bitte folgen Sie in diesem Fall den Vorgaben im Bereich Schengen-Visa. Bei Einreise zum Praktikum über 3 Monate benötigen Sie ein Nationales Visum. Folgen Sie den Anweisungen in diesem Artikel. Für die Erteilung eines Visums kann, je nach Art des Praktikums, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig sein. Bei Vorlage einer Bescheinigung der Zentralen Auslands-/Fachvermittlung (ZAV) kann unter Umständen die Bearbeitungsdauer auf ca. 10 Tage verkürzt werden.

ART DES PRAKTIKUMS

Es sind verschiedene Praktika möglich:

  1. Studienbezogenes Praktikum EU mit einer Dauer von bis zu 6 Monaten nach § 16e AufenthG.
  2. Studienfachbezogenes Praktikum mit einer Dauer von bis zu einem Jahr während eines Studiums an einer ausländischen Hochschule nach dem vierten Semester nach § 16a AufenthG i.V.m. § 15 Nr.6 BeschV
  3. Praktikum für betriebliche Weiterbildungen von Personen, die bereits über eine abgeschlossene Berufs- oder Hochschulausbildung verfügen (siehe Visum zur Berufsausbildung und betrieblichen Weiterbildung)
  4. Praktikum im Rahmen eines von der Europäischen Union oder der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit finanziell geförderten Programms.
  5. Praktikum mit einer Dauer von bis zu einem Jahr im Rahmen eines internationalen Austauschprogramms an Studierende oder Absolventen ausländischer Hochschulen.
  6. Praktikum für Fach- und Führungskräfte, die ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln Deutschlands, der EU oder internationaler Organisationen erhalten.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

Die nachfolgenden Unterlagen legen Sie bitte im Original mit je einer einfachen Kopie vor. Bitte fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Originalen sowie einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Bearbeitung Ihres Antrages zurück.

Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten, die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer englischsprachige Unterlagen), eine Übersetzung an.

Bitte sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

Hier finden Sie die allgemein vorzulegenden Unterlagen für einen Visumsantrag.

Hier finden Sie die vorzulegenden Unterlagen für ein Visum zur Aufnahme eines Praktikums.

Wichtiger Hinweis: In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um den Antrag abschließend entscheiden zu können.

Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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