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Sprachkurs

German language classes

German language classes © ©picture alliance / ZB

05.03.2025 - Artikel

Wenn Sie Ihre Deutschkenntnisse bei einem Aufenthalt in Deutschland verbessern möchten, finden Sie hier die Informationen zum Visum für einen Intensiv-Sprachkurs.

Hinweis: Ein Visum für einen Intensiv-Sprachkurs kann für bis zu 12 Monate erteilt werden. Unter einem Intensivkurs versteht man einen Kurs mit mindestens 18 Wochenstunden Deutschunterricht. Wochenend- oder Abendkurse fallen nicht darunter.

VORZULEGENDE UNTERLAGEN

Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original mit je einer einfachen Kopie vor. Bitte fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück.

Hier finden Sie die allgemein vorzulegenden Unterlagen für einen Visumsantrag.

Hier finden Sie die vorzulegenden Unterlagen für ein Visum zum Sprachkurs in Deutschland.

Bitte lassen Sie alle Dokumente, die nicht bereits in deutscher Sprache verfasst sind, ins Deutsche übersetzen. Ausnahme: französischsprachige und englischsprachige Unterlagen.

In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.

TERMINVEREINBARUNG

Grundsätzlich müssen Sie sich zur Vereinbarung eines Termins zunächst in der Termin-Warteliste der zutreffenden Kategorie registrieren. Sie erhalten innerhalb von 30 Minuten eine E-Mail-Bestätigung Ihrer Registrierung. Sobald ein Termin vereinbart werden kann, erhalten Sie eine weitere Benachrichtigung an die E-Mail-Adresse, die bei Registrierung auf der Termin-Warteliste hinterlegt wurde.

GEBÜHREN

Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar in marokkanischen Dirham.

BEARBEITUNGSZEIT

Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Botschaft keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Botschaft erfolgen. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit ca. drei Monate. Im Einzelfall kann es jedoch deutlich länger dauern.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag in jedem Fall mit ausreichend Vorlauf vor Ihrer geplanten Einreise.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von drei Monaten ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

NACH DER EINREISE

Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.

Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.

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